Doppelte Haushaltsführung: Dein Guide Zu Verpflegungsmehraufwand
Hey Leute! Habt ihr euch jemals gefragt, wie ihr eure Reisekosten und zusätzlichen Ausgaben für Essen steuerlich geltend machen könnt, wenn ihr für die Arbeit von zu Hause weg seid? Speziell, wenn ihr einen zweiten Wohnsitz aufgrund eurer beruflichen Tätigkeit unterhalten müsst? Dann seid ihr hier genau richtig! Wir tauchen heute tief in das Thema Doppelte Haushaltsführung ein und erklären euch alles Wichtige rund um den Verpflegungsmehraufwand. Das ist ein super spannendes Thema, das euch bares Geld sparen kann, wenn ihr die Regeln kennt und richtig anwendet. Es geht darum, wie ihr die Mehrausgaben für eure Verpflegung, die durch die beruflich veranlasste Abwesenheit von eurem Hauptwohnsitz entstehen, vom Finanzamt zurückbekommen könnt. Viele von uns pendeln, sind auf Montage oder haben einen Job, der sie zwingt, unter der Woche in einer anderen Stadt zu leben. Genau für diese Situationen ist die Doppelte Haushaltsführung geschaffen worden. Es ist ein steuerlicher Vorteil, der euch zusteht, wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt. Wir werden uns anschauen, was genau eine doppelte Haushaltsführung ausmacht, welche Bedingungen ihr dafür erfüllen müsst und wie ihr den Verpflegungsmehraufwand korrekt berechnet und in eurer Steuererklärung angebt. Macht euch bereit, ein paar richtig nützliche Tipps zu bekommen, die euch helfen, eure Steuerlast zu senken und mehr von eurem hart verdienten Geld zu behalten. Also, schnallt euch an, denn wir machen Steuerrecht heute mal richtig verständlich und easy-peasy!
Was ist Doppelte Haushaltsführung überhaupt?
Die Doppelte Haushaltsführung ist ein absoluter Game-Changer für alle, die berufsbedingt einen zweiten Wohnsitz unterhalten müssen, während ihr Hauptwohnsitz – euer Lebensmittelpunkt – an einem anderen Ort bleibt. Stellt euch vor, ihr habt eure Familie, eure Freunde, eure sozialen Kontakte und eure Stammkneipe in Stadt A. Dort habt ihr eine Wohnung, für die ihr Miete zahlt oder die euch gehört. Das ist euer Hauptwohnsitz. Euer Arbeitgeber schickt euch aber für den Job in Stadt B, die so weit entfernt ist, dass tägliches Pendeln einfach nicht drin ist. Deshalb mietet ihr euch in Stadt B eine kleine Wohnung oder ein Zimmer. Das ist euer Zweitwohnsitz, der einzig und allein aus beruflichen Gründen besteht. Genau das ist der Kern der Doppelten Haushaltsführung. Es geht also nicht darum, einfach mal so zwei Wohnungen zu haben, sondern darum, dass eine davon zwingend für eure berufliche Tätigkeit notwendig ist, während euer eigentliches Zuhause und euer soziales Umfeld woanders liegen. Das Finanzamt erkennt diese besondere Situation an und ermöglicht es euch, die damit verbundenen Mehrkosten steuerlich geltend zu machen. Dazu gehören nicht nur die Kosten für die Zweitwohnung selbst, sondern eben auch die Verpflegungsmehraufwendungen, die wir gleich noch genauer unter die Lupe nehmen werden. Es ist entscheidend, dass euer Hauptwohnsitz wirklich euer Lebensmittelpunkt ist. Das bedeutet, ihr müsst dort nicht nur gemeldet sein, sondern auch eine eigene Hausstandsführung haben und euch finanziell daran beteiligen. Wenn ihr verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, und euer Partner oder eure Partnerin im Hauptwohnsitz lebt, dann ist das schon mal ein sehr starkes Indiz. Auch wenn eure Kinder dort leben und von euch versorgt werden, spricht das klar für euren Hauptwohnsitz als Lebensmittelpunkt. Aber auch als Single könnt ihr eine Doppelte Haushaltsführung geltend machen, solange ihr nachweisen könnt, dass ihr am Hauptwohnort eine eigene Wohnung habt, für die ihr Miete zahlt und dort auch soziale Bindungen pflegt. Das ist quasi euer emotionales und finanzielles Zentrum, von dem aus ihr eigentlich lebt, auch wenn euch der Job temporär an einen anderen Ort verschlägt. Ohne diesen eindeutigen Lebensmittelpunkt am Hauptwohnort, der sich von eurem Zweitwohnort klar unterscheidet, gibt es keine Doppelte Haushaltsführung. Es ist also super wichtig, diese Unterscheidung genau zu verstehen und auch belegen zu können. Denkt daran, dass das Finanzamt hier sehr genau hinschaut, denn diese Regelung bietet einiges an Sparpotenzial, und das wollen die natürlich nur denjenigen zugestehen, die wirklich alle Voraussetzungen erfüllen.
Verpflegungsmehraufwand: Dein steuerlicher Vorteil
Kommen wir jetzt zu einem Punkt, der vielen von euch ein Lächeln ins Gesicht zaubern wird: dem Verpflegungsmehraufwand. Guys, das ist eine super Möglichkeit, eure täglichen Ausgaben für Essen zu minimieren, wenn ihr aufgrund eurer Doppelten Haushaltsführung auswärts arbeiten müsst. Stellt euch vor, ihr seid den ganzen Tag in Stadt B, arbeitet hart und könnt nicht einfach in eure eigene, wohlbekochte Küche zurückkehren. Ihr müsst auswärts essen, ob in der Kantine, im Restaurant oder mit einem schnellen Imbiss. Diese Kosten sind in der Regel höher als das, was ihr zu Hause ausgeben würdet, wenn ihr selbst kocht. Und genau hier setzt der Verpflegungsmehraufwand an! Das Finanzamt erkennt an, dass ihr höhere Kosten habt, wenn ihr außerhalb eures Hauptwohnsitzes beruflich tätig seid und euch deshalb nicht selbst versorgen könnt wie gewohnt. Da es natürlich unpraktisch wäre, jeden einzelnen Kassenbon für jede Brezel oder jedes Mittagessen aufzuheben, hat der Gesetzgeber hier Pauschbeträge festgelegt. Das ist doch mal eine Erleichterung, oder? Diese Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand sind gestaffelt und richten sich danach, wie lange ihr von eurem Hauptwohnsitz abwesend seid. In Deutschland gibt es aktuell (Stand: 2024) folgende Sätze: Für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden an einem Kalendertag könnt ihr pauschal 14 Euro geltend machen. Seid ihr den ganzen Tag, also 24 Stunden, von eurem Hauptwohnsitz entfernt, dann sind es satte 28 Euro pro Tag. Für den An- und Abreisetag gilt der Pauschbetrag von 14 Euro, unabhängig davon, wie viele Stunden ihr genau unterwegs wart, solange ihr unterwegs wart. Aber Achtung, hier gibt es eine wichtige Regel: Diese Pauschbeträge könnt ihr maximal für die ersten drei Monate eurer Doppelten Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Die Begründung dahinter ist, dass nach drei Monaten davon ausgegangen wird, dass ihr euch an die neue Situation gewöhnt habt und eure Verpflegungskosten sich wieder auf ein normales Niveau eingependelt haben. Ihr könntet zum Beispiel euren Kochgewohnheiten anpassen, eine kleine Küche in der Zweitwohnung nutzen oder günstigere Einkaufsquellen finden. Diese 3-Monats-Frist ist wirklich entscheidend und wird vom Finanzamt genau geprüft. Wenn ihr also zum Beispiel vier Monate am Stück in der Zweitwohnung seid, könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten drei Monate geltend machen. Sollte eure Tätigkeit in der Zweitwohnung jedoch für mindestens vier Wochen unterbrochen werden, startet die Frist von drei Monaten erneut. Das ist ein wichtiger Punkt, den man im Auge behalten sollte! Dieser steuerliche Vorteil mindert euer zu versteuerndes Einkommen und somit eure Steuerlast. Es ist also kein